AGB

ALLGEMEIN:
Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, womit sich der Auftraggeber, nachfolgend AG genannt, bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Auch mit der Übernahme der bearbeiteten Ware bringt der AG zum Ausdruck, dass er die Lieferbedingungen vollinhaltlich anerkannt hat. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firmenleitung, nachfolgend AN genannt.
PREISE UND ANGEBOTE:
Unsere Preise und Angebote gelten freibleibend, zzgl. ges. MwSt, vorbehaltlich Lieferungsmöglichkeit, und verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, stets ab Werk Haag ausschließlich Verpackung, Verpackungsmaterial und Transport und unter Voraussetzung fracht- und spesenfreier Anlieferung der zu bearbeitenden Gegenstände. Die genannten Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne. Sollten sich diese ändern, behalten wir uns zum Zeitpunkt der Lieferung entsprechende Berichtigung vor.
TRANSPORT UND GEFAHRENÜBERGANG:
Der Transport erfolgt, falls nicht anders vereinbart, durch den AG. Wurde die Lieferung durch Dritte ( Spedition etc.) schriftlich vereinbart, erfolgt sie unfrei und auf Rechnung und Gefahr des AGs ab unserem Werk. Transportversicherung für An- und Abtransport der Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Maßnahmen, die für einen schadenfreien Transport des abzuholenden Materials erforderlich sind und welche zum Schutz der pulverlackbeschichteten Oberflächen nach der Rücklieferung sowie während der Weiterverarbeitung, Montage und zur Verhütung von schädigenden Einflüssen an der Baustelle dienen, sind vom AG zu beachten und beizustellen. Wir können Teillieferungen leisten und bei Auslieferung getrennt berechnen. Für Transportschäden, welcher Art auch immer, haftet ausschließlich der AG, ungeachtet, ob der Transport durch ihn, von uns oder durch Dritte durchgeführt wird. Die Abnahme des Vertragsgegenstandes erfolgt in den Räumen der Klose-Pulverbeschichtung (Werksabnahme). Durch Übernahme der Ware wird der einwandfrei Zustand bestätigt, Nutzen und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über. Spätestens 5 Werktage nach Fertigmeldung geht ebenfalls die Gefahr auf den Auftraggeber über.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT:
Die Zahlungen sind unserer Firma innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir behalten uns vor (z.B. bei Erstkontakt), Bezahlung bei Lieferung zu verlangen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe 5% über dem Basiszins der EZB in Rechnung gestellt. Angefallene Mahn-, Inkasso- und Anwaltsspesen sind vom Kunden zu tragen. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen aus irgendeinem Grunde, auch nicht wegen erfolgter Mängelrügen, zurückzubehalten oder Aufrechnung geltend zu machen. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen. Falls der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug gerät, sind wir berechtigt, bis zur erfolgten Zahlung das Zurückbehaltungsrecht an allen uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen auszuüben.
VERPACKUNG:
Die Preise verstehen sich ohne Verpackung und Verpackungsmaterial. Erfolgt der Transport nicht durch Personal und Fahrzeuge des AGs, sondern durch Dritte (z.B. Spedition etc.) muss über ausreichende Transportsicherung vom AG Angaben gemacht werden, um unter normalen Transportbedingungen Beschädigungen der Ware auf dem Weg zu dem festgelegten Bestimmungsort zu vermeiden.
LIEFERTERMINE:
Diese gelten ab völliger Klarstellung aller für die Abwicklung erforderlichen Angaben des AGs und sind unverbindlich. Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitskräftemangel, Krankheit, Unfälle, Streiks, staatliche Beschränkungen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung. Vom Auftraggeber vorgegebene Liefertermine sind erst durch schriftliche Bestätigung durch uns verbindlich, sofern keine der oben genannten Störungen eintreten.
MATERIALBESCHAFFENHEIT:
Die Ware muss generell für die Beschichtung mittels Kunststoffpulver geeignet sein, sinnvoll aufhängbar, nicht schöpfend und Hitzefest bis 220 C°. Das zu bearbeitende Material muss frei sein von Gusshaut, Formsand, Zunder, Ölkohle, eingebranntem Fett, Schweißschlacke, Graphit, Farbanstrichen und Rost, ein erforderliches Strahlen der Teile vor der Beschichtung muss separat vereinbart werden. Es darf keine Poren, Lunker, Risse, Doppelungen etc. aufweisen. Für die Beschichtung auf Edelstahl und Aluminium kann bei Außenbewitterung und in Feuchträumen keine Gewährleistung übernommen werden, bei verzinkter Ware wird auf Grund des vom Beschichters nicht beeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt. Insbesondere Ausgasungen, Haftungsstörungen und raue Oberflächen können nicht als Reklamation anerkannt werden. Die uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände sind mit Lieferschein bzw. unter genauer schriftlicher Angabe von Stückzahl und Abmessungen anzuliefern, sofern Angaben fehlen, wird nach Anzahl und Länge der erforderlichen Warenträger abgerechnet.
GEWÄHRLEISTUNG:
Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden und auf alle Fälle vor Beginn der Montage, der Weiterverarbeitung bzw. Auslieferung an Dritte bei uns eingehen. Es muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung und Nacharbeit gegeben werden. Falls an den beanstandeten Gegenständen ohne unsere Zustimmung durch den Auftraggeber oder Dritte Veränderungen vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Mängel, die nachweisbar auf unsachgemäßer Ausführung beruhen, werden von uns durch kostenlose Nacharbeit behoben. Hierzu ist eine angemessene Frist zu gewähren. Die Kosten der Hin- und Rückfahrt trägt der Auftraggeber. Alle weitergehenden Ansprüche, auch Anspruch auf entgangenen Gewinn, auf Schadenersatz, auf Ersatz von unbrauchbar gewordenem Material, der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Montage oder Demontage sowie Verzugsstrafe sind ausgeschlossen. Werden vom AG Hohlkammerprofile oder geschweißte Rahmen aus solchen Profilen angeliefert, so ist vonseiten des AGs durch geeignete Bohrungen oder Ausfräsungen für einwandfreien Ein- und Auslauf der verwendeten Medien zu sorgen. Sollten zusätzliche Bohrungen notwendig sein, behalten wir uns vor, diese nach Rücksprache mit dem Besteller auf seine Kosten anzubringen. Ist auf Grund der Konstruktion trotzdem ein einwandfreier Durchfluss der Medien nicht möglich, entfallen unsere Garantieleistungen in vollem Umfang und wir übernehmen außerdem keine Gewähr für Lackhaftung und Korrosionsschäden. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, werden von uns abgelehnt und nicht übernommen. Für die Angaben bzw. Bezeichnung über Bearbeitungsart und Farbgebung ist der AG verantwortlich. Auf Grund unterschiedlicher Anfertigungschargen des Pulvers, kann es zu geringen Abweichungen im Erscheinungsbild der Oberfläche kommen, dieses ist kein Mangel.
9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Haag. Gerichtsstand ist Traunstein. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Vertragsänderungen und-ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.

 

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